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Mikromobilität – eine Entwicklung vom Krankenfahrstuhl zum urbanen Mikroflitzer

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Lange Zeit herrschte in der Leichtfahrzeugsparte eine kränkliche Atmosphäre. Neben Mopeds und Motorrädern gab es hauptsächlich Krankenfahrstühle mit dem Hang zum Verkehrshindernis im öffentlichen Straßenverkehr. Seit einiger Zeit jedoch beschäftigen sich sowohl Fahrzeughersteller als auch Unternehmen, welche bislang nicht im Automobilbau auftraten, sowie eine nicht zu verachtende Anzahl an Start-ups mit dem Themenfeld Mikromobilität. Doch was ist Mikromobilität eigentlich?

Kleinstfahrzeuge für die Straße

Sie sind längst keine unschönen Verkehrshindernisse mehr, sondern futuristisch anmutende Kleinobjekte, welche durch unsere Straßen düsen. Ob in Großstädten als Last-Mile-Fahrzeug von Berufspendlern, Shoppingmobil für Hausfrauen oder trendiges Fortbewegungsmittel der Jugendlichen: elektrische Mikrofahrzeuge haben Einzug in unser Mobilitätsleben gehalten. Sie umfassen von elektrischen Skateboards und Hoverboards über Segways und Roller hinaus auch mehrspurige, elektrische Kleinstfahrzeuge.

Fahrzeuggestaltung und Zulassung

Der Fahrzeuggestaltung ist dabei kaum eine Grenze gesetzt. Doch! Die Zulassungsrichtlinien der EU beschränken die Entwicklungsmöglichkeiten deutlich. Insbesondere im Sektor unterhalb von Kleinkrafträdern, können Mikromobile nur sehr bedingt eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehrsraum erlangen.

Die einzige existente Klassifizierung von Mikrofahrzeugen ist durch die Zulassungsklasse L definiert und ist bei weitem nicht umfassend. Nutzer von elektrischen Mini-Scootern oder Hoverboards, bewegen sich deshalb bei der Nutzung solcher Fahrzeuge auf illegalem Terrain, da Geschwindigkeiten über 6 km/h nicht erlaubt sind. Lediglich die Nutzung auf Privatgelände und in Spielstraßen ist laut StVZO zulässig.

Umfassende rechtliche Rahmenbedingungen fehlen

Dieser Umstand erinnert an Segways, welche nach hartem Ringen ohne umfangreiches Ausnahmeverfahren auf deutschen Straßen fahren dürfen. Die unklaren Nutzungsmöglichkeiten, welches Gefährt welcher Fahrzeuggestaltung mit welcher Geschwindigkeit erlaubt ist, sind die Ursache für die teils recht verwirrende Verwendung des Begriffs Mikromobilität in unterschiedlichsten Kontexten.

Für aufstrebende Unternehmen, welche sich im Bereich der Mikromobilität etablieren wollen, kann das Fehlen umfassender rechtlicher Rahmenbedingungen ein klares Aus bedeuten. Es bedarf dringendst einer durchdachteren und weitreichenderen Klassifizierung und Definition für die Mikromobilität, um diese junge Mobilitätslösung nicht, durch die schon bei den Vorgängern diagnostizierten Krankheiten, frühzeitig sterben zu lassen.

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